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Abgeordnetenbrief

Beeinträchtigung der Obstbaumallee im Gewerbepark

Der Gewerbepark Hohenlohe soll erweitert werden. Im Erweiterungsareal Hohebuch 1 wird dafür die Erschließungsstraße Parkallee ausgebaut, um sie mit der L1046 zu verbinden. Die Pläne des Gewerbeparks beinhalten, dass für diese Maßnahme die alte Obstbaumallee nahe der L1046 in zwei Teile zerschnitten wird. Vier Bäume wurden bereits gefällt. Da die Obstbaumallee einen hohen kulturhistorischen und ökologischen Wert besitzt, führen die Arbeiten und Pläne zu großem Unmut. Es besteht die Sorge, dass der Grundwasserspiegel durch die Straßenerweiterung absinkt und die Wasserzufuhr der Bäume beeinträchtigt wird. Dadurch könnte die Obstbaumallee insgesamt gefährdet werden. Um als Landtagsabgeordnete zur Aufklärung der Streitpunkte beizutragen, habe ich den Staatssekretär im Umweltministerium, Dr. Andre Baumann, um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten:

  1. Fällt die genannte Obstbaumallee unter das baden-württembergische
    Naturschutzgesetz §31 Abs. 4?
  2. War die Fällung der Bäume genehmigungspflichtig?
  3. Sofern zutreffend, wurde eine Genehmigung erteilt?
  4. Wie kann gewährleistet werden, dass die Obstbaumallee im Rahmen der städtebaulichen Überplanung erhalten bleibt?
  5. Welcher Ausgleich ist für die gefällten Bäume erforderlich?

Die ausführliche Antwort können Sie über diesen Link einsehen: Abgeordnetenbrief_Obstbaumallee_28.03.22

Bild: Wolfgang Ellsässer

Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

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