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Reform des Landesmediengesetzes

Gestern Abend habe ich im Landtag über die Reform des Landesmediengesetzes gesprochen. Im Zentrum der Reform stehen zwei wichtige Vorhaben unseres Koalitionsvertrags: Die Absicherung des privaten Hörfunks in der Krise sowie mehr Staatsferne und Transparenz bei unserer Landesanstalt für Kommunikation.⁠

Bereits in der Corona-Krise hat der private Hörfunk gelitten. Werbeeinahmen brachen ein, Veranstaltungen konnten nicht durchgeführt werden. Normalerweise müssen sich Radioanbieter in Baden-Württemberg alle 10 Jahre um ihre Sendegebiete auf UKW- oder DAB+-Frequenzen bewerben. Das wäre 2025 wieder der Fall. Um dem privaten Hörfunk mehr Planungssicherheit zu geben, haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass diese Frequenzen einmalig um 5 Jahre bis 2030 verlängert werden können. Davon sollen neben den kommerziellen Anbietern auch die nicht-kommerziellen Freien Radios profitieren.⁠

Da jedoch in der Zwischenzeit Inflation und Energiekrise hinzukamen, haben wir uns noch einmal neu beraten und eine Änderung eingebracht. Statt 5 Jahren werden wir nun eine Verlängerung auf 7 Jahre bis 2032 ermöglichen, um die verschärfte Lage zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich um einen Kompromiss: Einerseits wollen wir die bestehenden Anbieter in der Krise unterstützen. Andererseits dürfen wir den Markt nicht zu lange „einzufrieren“. Der Einzug neuer Entwicklungen wäre ansonsten nur schwer möglich. Der Änderung auf 7 Jahre konnten sich auch SPD und FDP anschließen.⁠

Der zweite wichtige Modernisierungsbereich im Gesetz betrifft die Landesanstalt für Kommunikation (LfK). Sie entscheidet über viele Rahmenbedingen des Medienstandorts und ahndet als Medienaufsicht Verstöße. Sie muss deshalb staatsfern aufgestellt sein. Um dieser Notwendigkeit mehr Nachdruck zu verleihen, soll der Vorsitzende der LfK künftig nicht mehr vom Landtag, sondern durch den LfK-Medienrat gewählt werden. In diesem sitzen die Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen des Landes. Darüber hinaus erweitern wir die Transparenzvorgaben der Behörde. Alle zentralen Informationen und Beschlüsse müssen künftig online gestellt werden. Sitzungen des LfK-Medienrats sollen öffentlich stattfinden.⁠

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