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AfD muss im politischen Wettbewerb bekämpft werden

Die Wahl des AfD-Kandidaten für den Verfassungsgerichtshof ist ein höchst unerfreulicher Vorgang. Von den dafür ausschlaggebenden Ja-Stimmen kam allerdings keine einzige von der Grünen Fraktion. Bei aller Aufregung muss berücksichtigt werden, dass der AfD durch die Geschäftsordnung des Landtags ein Vorschlagsrecht garantiert ist. Wir haben dafür gesorgt, dass es lediglich um die Bewerbung für einen stellvertretenden Laienrichter geht. Es ist eine völlige Überzeichnung, dass die AfD durch dieses Amt nun Einfluss auf die Dritte Gewalt nimmt. So lange die AfD demokratisch in die Parlamente gewählt wird, können derartige Situationen – auch wenn ich dies persönlich bedauere – nicht völlig verhindert werden. Aus diesem Grund gilt es, die AfD im politischen Wettbewerb zu bekämpfen und die Menschen mit guter Politik zu überzeugen.

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