Barrierefreiheit im Medienbereich

Debatte im Landtag

„In einer Demokratie müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger selbstständig und umfassend informieren können“ - das sagte die Grüne Landtagsabgeordnete Catherine Kern in ihrer heutigen Plenarrede zur Barrierefreiheit im Medienbereich. Gegenstand der Debatte war der Gesetzesentwurf der Länder über den Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag. Mit diesem Vorhaben sollen Menschen mit Behinderung künftig besser an Informations- und Unterhaltungsangeboten partizipieren können.

Kern begrüßte den Gesetzentwurf als medienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ausdrücklich. Kein Medienangebot dürfe mehr dem Abbau von Diskriminierungen gegenüber Menschen mit Behinderung entgegenstehen: „Das setzt neue Maßstäbe“, so Kern. Der Entwurf beinhalte erstmals eine klare rechtliche Definition, wie barrierefreie Angebote beschaffen sein müssten: „Das stärkt den Verbraucherschutz und nimmt die Anbieter in die Pflicht“. Kern lobte zudem die Informations- und Transparenzpflichten, denen die Medienanbieter künftig nachkommen sollen. Laut Entwurf müssen sie gegenüber den Landesmedienanstalten künftig mit Aktionsplänen darstellen, wie sie die barrierefreien Angebote umsetzen wollen.

Kern zeigte sich erfreut, dass in den Reformprozess auch die Verbände für Menschen mit Behinderung umfassend einbezogen wurden. Der enge Dialog mit Betroffenen müsse auch bei zukünftigen Gesetzesänderungen beibehalten werden.

Jenseits der Thematik nutzte die Abgeordnete auch die Gelegenheit, um auf die medienpolitische Situation in Russland und in der Ukraine aufmerksam zu machen: „Ich möchte mich bei allen Medienschaffenden bedanken, die in der Ukraine unter gefährlichen Bedingungen für eine neutrale Berichterstattung arbeiten. Mein Dank gilt ebenso den Menschen, die dasselbe in Russland tun, trotz Zensur und politischer Verfolgung.“

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