Reform des Landesmediengesetzes

Am Mittwoch, den 09.11.2022, fand im Landtag von Baden-Württemberg eine Debatte zur Änderung des Landesmediengesetzes statt. Laut dem Entwurf der grün-schwarzen Regierungskoalition soll das Gesetz modernisiert und an übergeordnete Rechtsbereiche wie den Medienstaatsvertrag angepasst werden. Im Mittelpunkt der Aussprache stand vor allem die geplante Verlängerung von Frequenzen für private Hörfunkanbieter. Deren Zuweisungen für Sendegebiete mit UKW und DAB+ laufen turnusmäßig im Jahr 2025 aus und müssen von der Landesanstalt für Kommunikation neu ausgeschrieben werden. Um die Folgen der Corona-Pandemie und der Energiekrise für den privaten Hörfunk abzufedern, soll nun im Gesetz eine zusätzliche siebenjährige Verlängerung für bestehende Anbieter ermöglicht werden.

Für die Fraktion Grüne nahm Catherine Kern als medienpolitische Sprecherin Stellung: „In dieser schwierigen Zeit wollen wir dem privaten Hörfunk eine verlässliche Perspektive geben. Denn auch er leistet einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt in unserem Land. Vor allem lokal und regional bietet er qualitative Nachrichten- und Unterhaltungsangebote für die Menschen vor Ort. Diese journalistische Arbeit ist auch mit Blick auf die Zunahme von Desinformation und Fake News wichtiger denn je.“

Nachdem gemäß des grün-schwarzen Koalitionsvertrags von 2021 noch eine Verlängerung um fünf Jahre vorgesehen war, sei aufgrund der verschärften Lage noch einmal intensiv beraten worden. Die Koalition habe abwägen müssen: „Einerseits wollen wir die bestehenden Anbieter in der Krise unterstützen. Andererseits dürfen wir den Markt nicht zu lange festschreiben. Der Einzug neuer Entwicklungen wäre ansonsten nur schwer möglich“. Einem entsprechenden Änderungsantrag schlossen sich auch die Oppositionsfraktionen von FDP und SPD an.

Weitere Neuerungen im Gesetzentwurf betreffen unter anderem die Landesanstalt für Kommunikation (LfK). Die Medienaufsichtsbehörde des Landes soll staatsferner werden und erhält neue Transparenzvorgaben. Der Vorsitzende der LfK soll künftig nicht mehr von den Fraktionen im Landtag, sondern durch den Medienrat der LfK gewählt werden. In diesem sitzen die Vertreter gesellschaftlicher Gruppen. Kern betonte vor allem das staatsferne Wahlverfahren als notwendige und nachdrückliche Verbesserung.

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